Ambulante Pflege

Ambulante Pflege im Raum Glauchau

Weil es in der Familie und zu Hause am schönsten ist. Seit über 20 Jahren sind wir für Sie da.

Behandlungspflege

In unserer Behandlungspflege unterstützen wir mit „medizinisch notwendigen Maßnahmen“ eine ärztliche Therapie, beispielsweise die Eingabe von Medikamenten, eine Wundversorgung oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.

Müssen diese Leistungen durch einen Pflegedienst erbracht werden, um ärztliche Behandlung zu sichern, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

24-Stunden Erreichbarkeit bei pflegerischen Notfällen

Bei einem pflegerischen Notfall können Sie über unsere 24-Stunden-Bereitschaft eine Pflegefachkraft erreichen, die nicht-geplante Versorgungen durchführt.

Diese können zum Beispiel ein gelöster Verband, Schwierigkeiten beim Aufstehen nach einem Fall oder andere Notsituationen sein.

Grundpflege

Die Grundpflege deckt die Bereiche Mobilität, Ernährung, Körperpflege und andere Aspekte des täglichen Lebens ab. Die Versorgung kann sowohl von pflegenden Angehörigen als auch von einem Pflegedienst durchgeführt werden.

Wir beraten Sie gern zu den Kosten und Leistungen der Pflegeversicherung.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Bei der Festsetzung des Pflegegrades im Sinne der Pflegeversicherung wird auch der Bedarf an hauswirtschaftlicher Versorgung berücksichtigt.

Dadurch abgedeckt sind zum Beispiel Reinigungsarbeiten, Wäschepflege, Zubereitung von Mahlzeiten und Einkäufe.

Umgang mit Wohnungsschlüsseln

Um in Notfällen den Einsatz von Polizei und Schlüsseldienst zu vermeiden, bitten wir Sie, die notwendigen Schlüssel für die Wohnung des Pflegebedürftigen bei uns zu hinterlassen.

Eine Person könnte gestürzt sein, die Wahrnehmung eines Termins vergessen haben oder an einer Gehbehinderung leiden. Aus Gründen der Sicherheit müssen wir in solchen Fällen nach dem Rechten sehen.

Entlastungsleistungen

Jeder Pflegebedürftige mit Pflegeeinstufung kann zusätzliche Entlastungsleistungen wie haushaltsnahe Dienstleistungen oder Gruppenangebote wahrnehmen.

Die Kosten werden von der Pflegekasse mit derzeit 125,00 € monatlich ersetzt und können angespart werden. Unsere Pflegefachkräfte können diese Betreuungsleistungen stundenweise ausführen.

Pflegeberatungsbesuch

Wer seine Pflege mit Pflegegeld privat organisiert, muss in regelmäßigen Abständen nachweisen, dass die Pflege gesichert ist. Beim Pflegegrad 1, 2 und 3 erfolgt dies alle sechs Monate, bei allen anderen Stufen alle drei Monate.

Unser Besuch dient der Beratung von Bedürftigen und Pflegepersonen und wir beantworten alle Fragen, die im Rahmen einer privaten Pflege aufkommen können.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege springt ein, wenn private Pflegepersonen beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaub die pflegerische Versorgung zeitweise nicht ausführen können.

Das Budget für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 beträgt 1.612,00 € im Kalenderjahr. Auf Antrag bei der Pflegekasse kann die Hälfte des Anspruches auf Kurzzeitpflege (806,00 €) hinzugefügt werden. Der Jahresanspruch beträgt dann 2.418,00 €. Die Verhinderungspflege wird für die Dauer von maximal vier Wochen (28 Tage) im Kalenderjahr von der Pflegekasse finanziert.

Wir bieten Ihnen diese pflegerische Versorgung, aber auch stundenweise Betreuung an. Sprechen Sie uns an.

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Sie haben noch Fragen zu unseren Leistungen in der ambulanten Pflege? Sprechen Sie uns an!

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